Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO

 

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist

 

Name Verein: Förderverein Theodor-Heuss-Gymnasium Mühlacker e.V.

Straße: Rappstr. 9

PLZ, Ort: 75417 Mühlacker 

E-Mail: foerderverein@thg-m.de

Vorstand: Ralf Engelhardt, Eckenweiherstraße 37, 75417 Mühlacker, Tel. 07041816309

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftraten:

Aufgrund der Vorschriften der DS-GVO ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich

 

  1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Der Förderverein Theodor-Heuss-Gymnasium Mühlacker e.V. verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

 

  • Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Geb. Datum, Adressdaten sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

 

  • Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

 

  • Im Rahmen der Jugendförderung der Stadt Mühlacker für Vereine werden die Adressdaten der Mitglieder unter 18 an die Stadt Mühlacker übertragen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. f) DS-GVO

 

  1. Berechtigte Interessen des Vereins:

Der Förderverein übermittelt ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung auf freiwilliger Basis Mitgliederlisten der Mitglieder unter 18 an die Stadt Mühlacker, zur Beantragung der Jugendförderung der Stadt Mühlacker. 

 

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden von Seiten des Fördervereins außer im Bezug auf Punkt 4 nicht an Dritte übermittelt

 

6. Drittlandstransfer

Findet nicht statt.

 

7. Speicherdauer

Die für die Daten Mitgliederverwaltung notwendigen Daten werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.

Die für die die Beitragsverwaltung notwendigen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht.

Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.

 

8. Betroffenenrechte

Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 

Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu